GESETZLICHE BETREUUNG

RECHTLICHE BETREUUNG IST KEINE SOZIALE,

PFLEGERISCHE ODER GESUNDHEITLICHE BETREUUNG



WAS IST EINE GESETZLICHE BETREUUNG?

Am 1. Januar 1992 wurde das Betreuungsgesetz für die Betreuung Volljähriger eingeführt. Entmündigungen und Vormundschaften wurden damit abgeschafft. Grundlage einer gesetzlichen Betreuung ist immer eine Krankheit oder Behinderung, durch die der Mensch ganz oder teilweise an der Besorgung seiner Rechtsgeschäfte gehindert ist.


Durch die Betreuung sollen Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten. Im Innenverhältnis zur betreuten Person ist der Betreuer zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet, solange diese nicht dem Wohl des Betroffenen massiv zuwiderlaufen. Die Betreuung wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung, sie dient auch nicht der Erziehung oder der Durchsetzung gesellschaftlicher Wertmaßstäbe.


Der Betreuer ist dem Betreuten rechtlich gleichgestellt, damit er die Wünsche und Interessen des Betreuten so vertreten kann, wie es die Person selbst tun würde, wenn sie nicht durch eine Erkrankung oder Behinderung daran gehindert wäre.


Jeder Volljährige kann eine Betreuung übernehmen, um Behinderte oder Erkrankte rechtlich zu vertreten, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Dazu ist eine Bestellung durch das Amtsgericht erforderlich.

Rechtliche Betreuung findet häufig am Schreibtisch statt. Der Betreuer stellt Anträge und organisiert Unterstützung für seine Klienten. So setzt er sich für die Betreuten mit Behörden und Sozialversicherungs-trägern auseinander, beantragt z.B. Sozialhilfe oder Pflegegeld. Er spricht mit Ärzten und Therapeuten und unterstützt den Betreuten bei der passenden medizinischen Behandlung.


Das Tätigkeitsfeld eines Betreuers kann also das gesamte Spektrum des menschlichen Lebens umfassen und ist ausgesprochen abwechslungsreich.

NÜTZLICHE LINKS


Amtsgericht Schwelm


Zuständiges Betreuungsgericht für die Städte Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal und Bereckerfeld.



Bundesverband der Berufsbetreuer/innen

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) ist mit mehr als 7.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung.



Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Im Zentralen Vorsorgeregister kann jeder schnell, einfach und kostengünstig registrieren, dass sie oder er eine Vorsorgeverfügung errichtet hat.




Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises

Die Betreuungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises ist verantwortlich für Angelegenheiten nach dem seit 01.01.1992 geltenden Betreuungsgesetz, welches das Recht über Vormundschaften und Pflegschaften für Volljährige abgelöst hat. Die Zuständigkeit der Betreuungsstelle erstreckt sich auf alle Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Ausnahme der Stadt Witten.




BDB-Qualitätsregister

Im Qualitätsregister können Betroffene, die Angehörigen und zuständigen Sachbearbeiter Klarheit gewinnen, welches wissenschaftliche und pädagogische Wissen, welche berufliche Erfahrung und Qualifikation ein gesetzlicher Betreuer mitbringt, um die schwierige Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern.